Der Hospizverein Würzburg e.V. wurde am 19.11.1991 als unabhängiger Verein gegründet. Hauptaufgabe unseres Vereins ist es, Menschen auf der letzten Wegstrecke des Lebens zu begleiten mit dem Ziel, ihnen bis zuletzt ein menschenwürdiges Leben mit einer möglichst guten Lebensqualität zu ermöglichen. Ebenso wichtig ist uns die Begleitung der Menschen auf dem Weg durch die Trauer.

Unsere Leitlinien und Prinzipien sind:

Weltanschaulich neutral und verpflichtet den allgemeinen humanitären Werten und der christlichen Ethik.
Die Gründungsmitglieder des Vereins waren Frauen und Männer unterschiedlicher Herkunft, was Weltanschauung und Religion betraf. Sie entschlossen sich einen weltanschaulich neutralen Verein zu gründen, verpflichtet den allgemeinen humanitären Werten, - wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik und der Deklaration der Menschenrechte festgelegt sind – und dem Prinzip der christlichen Ethik, das Leben jedes Menschen zu achten und zu schützen wie das eigene Leben.
Ein weltanschaulich neutraler steht für Toleranz und den Respekt vor der Selbstbestimmung jedes Menschen am Lebensende.

Ehrenamtlichkeit und Unentgeltlichkeit als Geste mitmenschlicher Solidarität
Engagierte Frauen und Männer bringen ihre Zeit, ihre Erfahrungen aus Beruf und Familie, ihre Kenntnisse und ihr Können ehrenamtlich in die Hospizarbeit ein.

Der Hospizverein arbeitet unentgeltlich und nimmt – im Rahmen einer Begleitung - keine Geld - oder andere größere Geschenke an. Hospizbegleitung ist für uns eine Geste freiwilliger Mitmenschlichkeit.

Kooperation und Solidarität
Gute Hospizarbeit ist auf eine enge Kooperation mit Professionellen aus den Bereichen der Pflege, der Medizin, der Theologie, der Psychologie, um nur einige zu nennen, angewiesen. Wir haben von Anfang an Hospizarbeit nicht als Konkurrenz zu deren Tätigkeit, sondern als ein zusätzliches Angebot für Menschen in der letzten Phase ihres Lebens angesehen. So kooperieren wir heute mit sehr vielen Einrichtungen, damit „Leben in Würde bis zuletzt“ gelingen kann.

Der Wunsch nach Suizid und „Begleitung bis zuletzt“
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil des Zweiten Senats vom 26. Februar 2020 die rechtlichen Voraussetzungen für den assistieren Suizid geregelt; nachfolgend ein Auszug:
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
b) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
c) Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.

Der Wunsch nach Suizidbeihilfe durch vom Hospizverein Begleitete ist daher denkbar. Der Vorstand des Hospizvereins Würzburg e.V. hat sich für eine solche Situation einen Standpunkt erarbeitet und Handlungsoptionen für seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter gegeben.

Kontakt

Hospizverein Würzburg e.V.
Neutorstr. 9
97070 Würzburg

Telefon: 0931  5 33 44
Telefax: 0931  5 66 86

E-Mail:    info@hospizverein-wuerzburg.de
Internet: www.hospizverein-wuerzburg.de

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